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Erbringt der Schuldner eine Leistung im Vorfeld einer Insolvenz und werden hierdurch andere Gläubiger benachteiligt, so kann der Insolvenzverwalter diese Leistungserbringung nicht anfechten, wenn sie im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch einen Gläubiger erfolgte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2009
Krankenkassen müssen die Kosten für Hilfsmittel übernehmen, wenn sie im Einzelfall dazu dienen die Behinderung auszugleichen.
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 03.12.2008
Versicherungszahlungen sind in der Insolvenz regelmäßig an den Insolvenzverwalter zu leisten, wobei die Ursache der Zahlung meistens irrelevant ist.
Landgericht Coburg, Urteil vom 25.09.2008
Ein Insolvenzverwalter kann Zahlungen welche unberechtigt in den letzten vier Wochen vor der Stellung des Insolvenzantrages an Gläubiger geleistet wurden, von diesen zurück verlangen.
Landgericht Coburg, Urteil vom 03.09.2008
Nutzen Einbrecher eine Katzenklappe und einen nicht abschliessbaren Griff für ihre Zwecke, kann sich der Wohnungsinhaber auf ein Entfallen seines Versicherungsschutzes gefasst machen.
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 31.08.2008
Ferienobjekte, noch nicht bezogene Neubauten oder kurzzeitig nicht vermietete Immobilien werden in der kalten Jahreszeit oftmals nur unzureichend Beheizt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.06.2008
Zu der Frage, wann dem Insolvenzverwalter ein Anspruch auf Rückgabe gegen einen Pfandgläubiger des Insolvenzschuldners zusteht, äußerte sich der BGH in einer 2008 gefällten Entscheidung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2008
Zu diesem Ergebnis gelangte das Amtsgericht Köln im Fall einer Familie, welche durch massiven Diskolärm bis in die frühen Morgenstunden wachgehalten wurde.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 26.02.2008
Vereinbarte eine Bank vor der Insolvenz des Kunden eine Ratenzahlung mit diesem, und wusste sie dabei um den Umstand, dass andere Gläubiger bereits vergeblich eine Verwirklichung ihrer Forderung versucht haben, so kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen zurück verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2007
Wird ein Insolvenzantrag zu spät gestellt und kommt es in der Folge zur Zahlung von Insolvenzgeld, muss die Bundesagentur für Arbeit das Vorliegen eines Schadens beweisen, wenn sie die Zahlungen von den Verantwortlichen erstattet haben will.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2007
 

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